Die GreenCard
das Einwanderungsvisum für die USA

Die GreenCard – das Einwanderungsvisum für die USA

Die GreenCard – das Einwanderungsvisum der US. Die Greencard bzw. die United States Permanent Resident Card, welche den amtlichen Namen „Form I-551“ trägt, ist ein beliebtes Visum für Menschen, welche gern die Vereinigten Staaten zu ihrer neuen Heimat machen wollen. Etwa 4 % der Gesamtbevölkerung in den USA verfügen über solch ein Visum und sind damit auf dem besten Weg, die amerikanische Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Die Greencard wird vom United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) ausgehändigt. Jährlich gibt das USCIS unterschiedliche Kontingente aus, je nachdem um welche Kategorie es sich handelt. Schauen wir uns die Kategorien und die Kontingente einmal an.

GreenCard Kategorien

Arbeitgeberbasierte Visa

EB-1

Das EB-1 Visum ist für sogenannte „Priority Worker“ gedacht. Das sind nicht amerikanische Staatsangehörige, die entweder außerordentliche Fähigkeiten haben oder herausragende Professoren und oder Forscher sind. Einige Führungskräfte und Manager nicht amerikanischer Unternehmen, die in die USA versetzt werden, ist es erlaubt, dauerhaft in den USA zu bleiben. Bewerber für das EB-1 Visum müssen ihre außerordentlichen Fähigkeiten in einen der Bereiche Naturwissenschaften, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik durch nachhaltige nationale oder internationale Anerkennung nachweisen können. Weiterhin müssen die Bewerber beabsichtigen, in ihrem Fachgebiet in den USA zu arbeiten. Das Kontingent dieser Visa ist eher selten ausgeschöpft und es kommt, wenn überhaupt nur zu kurzen Wartezeiten. Im Einzelnen unterscheidet man hier noch die drei Gruppen:

  • EB-1A -Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeite
  • EB-1B – hervorragende Hochschullehrer und Forscher
  • EB-1C – leitende Angestellte und Manager multinationaler Unternehmen

EB-2

Die Kategorie EB-2 Visum unterteilt sich nochmals in zwei Personengruppen. Zu einem beinhaltet diese Unterkategorie Personen, die einen Beruf ausüben, der üblicherweise mindestens einen US-Bachelor voraussetzt. Die zweite Unterkategorie umfasst Personen, die in ihrem Tätigkeitsbereich über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügen. Ähnlich wie bei EB-1 Visum ist auch hier das Kontingent eher selten ausgeschöpft.

Der Bewerber muss für das Visum EB-2 einen Abschluss vorweisen, der höherwertiger ist als ein US-Bachelor. Als Beispiel wäre hier ein Masterabschluss. Darüber hinaus kann das EB-2 Visum aber auch in Betracht kommen, wenn der Bewerber über einen Bachelor und fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt. Für Bewerber der zweiten Unterkategorie ist es erforderlich, dass der Antragsteller nationale Anerkennung erfahren hat und nachweisen kann, dass dieser über Fähigkeiten verfügt, die signifikant über dem Durchschnitt in seinem Berufsfeld Tätigen liegt. Die Bereiche Erziehung und Sport sind hier jedoch von ausgeschlossen.

Erfolg hat der Antrag jedoch nur, wenn der US-Arbeitgeber nachweisen kann, dass er keinen bevorrechtigten Arbeitnehmer (US-Staatsbürger oder Person mit Legal-Permanent-Resident-Status) für die zu besetzende Stelle finden konnte. Der US-Arbeitgeber muss dem Antragsteller mindestens 100 % des Lohns zahlen. Der Lohn bemisst sich an dem lokalen Umfeld des Arbeitsplatzes, der für eine vergleichbare Position üblicherweise gezahlt wird. Um diesen „üblichen Lohn“ festzustellen, muss der US-Arbeitgeber bei der lokalen US-Arbeitsagentur eine sogenannte „Prevailing-Wage-Anfrage“ stellen.

EB-3

Ein EB-3 Visum kommt dann in Betracht, wenn dem Bewerber die Voraussetzungen für die Visa EB-1 und EB-2 fehlen. Dieses Visum richtet sich an die sogenannten: „professional workers, skilled workers und unskilled workers“, welche jeweils für sich noch mal eine extra Unterkategorie bilden. Ca. 40.000 EB-3 Visa werden pro Jahr vergeben, davon erhalten unskilled workers in etwa grade einmal ein Viertel.

EB-4

Für eine kleine Gruppe von Einwanderern steht das Visum EB-4 zur Verfügung. Die US-Regierung möchte diesen speziellen Einwanderern aus moralischen oder politischen Gründen die Möglichkeit geben, sich in Amerika dauerhaft niederzulassen. Berechtigte Bewerber für dieses Visum sind im Ausland angestellte Mitarbeiter der amerikanischen Regierung oder ehemalige Arbeitnehmer der Panama Canal Company und Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften.

EB-5

Mit der kürzesten Wartezeit können berechtigte Bewerber für das Visum EB-5 rechnen. Dieses hat aber auch seinen Preis und daher richtet sich dieses Visum nur an Investoren, die bereit sind, ein paar Dollar in die Hand zunehmen. Als Grundsatz gilt hier, die Investitionssumme sind 1 Mio. USD. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nur 500.000 USD ausreichen, sofern die Investition in einem Gebiet getätigt wird, welches als „rual“ – ländlich eingestuft ist oder in dem Gebiet eine sehr hohe Arbeitslosenquote von mindestens 150 % des US-Durchschnitts vorweist. Dabei ist zu beachten, dass mit der Investition zehn qualifizierte US Arbeitnehmer Vollzeit für min. 35 Wochenstunden beschäftigt werden. Auch Investition in sogenannten Regionalzentren werden hier anerkannt.

Im klassischen Fall geht dem Erwerb einer Greencard der eines gewöhnlichen, befristeten Einwanderungsvisums (z. B. eines H-1B-Visums) voraus.

Unter der nachstehenden Adresse des U.S. Department of State – Bureau of Consular Affairs, können im Visa Bulletin die Wartezeiten angeschaut werden. https://travel.state.gov/content/travel/en/legal/visa-law0/visa-bulletin.html

Green Card Kontingente

  • ca. 140.000 Karten pro Jahr entfallen beschäftigungsbasiert.
  • ca. 402.000 Karten pro Jahr werden für die Familienzusammenführungen vergeben.
  • ca. 226.000 pro Jahr werden an sonstige Familienmitglieder wie volljährige Kinder, verheiratete Kinder und Geschwister – von US-Staatsbürgern vergeben, Bewerber kommen hier auf eine Warteliste. Die Wartezeit beträgt im Minimum 4 Jahre und kann im Einzelfall schon mal über 12 Jahre dauern.
  • Neben diesen Möglichkeiten kann man eine der begehrte Greencards auch durch das US-Außenministerium im Diversity-Immigrant-Visa-Programm erhalten. Geläufiger ist wohl eher der Name Green-Card-Lotterie. Die Anzahl der Karten ist jedoch eher niedrig gegenüber den anderen Kategorien und auch hier sind einige Dinge und Voraussetzungen zu beachten. 55.000 Karten werden jedes Jahr durch das Diversity-Immigrant-Visa-Programm des US-Außenministeriums, die Greencard Lotterie, weltweit vergeben.
  • ein sehr kleines Kontingent geht an Flüchtlinge und Asylbewerber.

Ehepartner, unverheiratete minderjährige Kinder und Eltern – von US-Staatsbürgern können eine Greencard beantragen, ohne die Vorstufe eines Einwanderungsvisums absolviert haben zu müssen. Dasselbe gilt für Ehepartner und unverheiratete minderjährige Kinder von Permanent Residents. Greencards für enge Familienangehörige sind nicht kontingentiert,

Rechte & Pflichten für Green Card Inhaber

Mit dem Erhalt der Greencard gehen auch Rechte und Pflichten für den Inhaber einher. Zum Beispiel müssen Greencard Besitzer drei wichtige Voraussetzungen erfüllen, um Ihren Rechtsstatus aufrecht zu erhalten:

  1. Frühzeitiges erneuern der Greencard. Auf jeder Greencard ist ein Gültigkeitsdatum aufgedruckt. Sie sind sicher gut beraten, Ihre Karte vor Ablauf zu erneuern. Derzeit hat die Greencard eine Gültigkeit von 10 Jahren. Einigen Quellen zu Folge bleibt der Permanent Residency jedoch auch bestehen, obwohl ihre Greencard schon verfallen ist.
  2. Der permanente Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt sollte die USA sein. Für längere Auslandsaufenthalte (außerhalb der USA) von mehr als 6 bis 24 Monate muss auf jeden Fall vorher eine Rückreiseerlaubnis beantragt werden, eine sogenannte (Re-Entry-Permit).
  3. Sollte einmal der Wohnsitz wegen Umzug oder Ähnlichem verlegt werden, ist dieser Adresswechsel dem USCIS innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Greencardentzug führen. Da hier ein Beamter den Sachverhalt bewertet und auch den Sachverhalt entscheidet, sollte man sich hier nicht auf seinem Glück verlassen. Weiterhin gerät auch nichts in Vergessenheit, denn solche Versäumnisse können hinterher die Einbürgerung verzögern und im schlimmsten Fall sogar zu deren Ablehnung führen.

Verlust der Green Card

Neben den Rechten und Pflichten kann der Permanent Residency Status auch gänzlich verloren gehen. Dieses kann unter folgenden Umständen passieren:

  • Der wohl angenehmste Grund ist das Erlangen der US – Staatsbürgerschaft. Denn jetzt verliert die Karte Ihre Gültigkeit und wird eingezogen. Glückwunsch!
  • Die freiwillige Aufgabe des Rechtsstatus. Man kann jederzeit dieses Recht aus eigener Entscheidung niederlegen. Hierzu muss ein Dokument vor einem USCIS Beamten oder dem US-Konsular unterzeichnet werden.
  • Der Besitz von Drogen oder illegalen Waffen oder wer Menschenhandel betreibt, riskiert damit den Einzug der Greencard. Bei kriminellen Vergehen kann die Greencard auch noch Jahre später eingezogen werden und es kann zur Abschiebung bzw. Abschiebehaft kommen.
  • Ein weiterer Grund, der zum Verlust der Greencard führt, ist die Aufgabe seines Wohnsitzes innerhalb der USA.

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